Die Unterrichtsstunden von Lehrerinnen und Lehrern werden halbjahresweise erfasst, wobei aus zuviel oder zuwenig erteilten Stunden ein Übertrag für das nächste Halbjahr gebildet wird.
Als Grundlage für die Sollstunden werden die Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden gemäß LID 123 verwaltet; dabei ergibt sich der spezielle Schlüssel 500 ("besondere Belastungen" laut Lehrerkonferenz) aufgrund einer separaten Berechnung wahlweise mit fest vergebenen Stunden oder nach einem Punktesystem oder nach einem gemischten Verfahren.